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Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                                                     

Unser Ziel ist es, unseren Gästen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie gegenüber uns haben.

Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil, etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sie gelten für sämtliche Leistungen des Gästehauses. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Gästehaus gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Gästehaus kann vom Kunden und / oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung bis zu 100 % des Gesamtpreises verlangen. Wird verlangt, dass die Vorauszahlung spätestens bis zu acht Wochen vor Leistungserbringung erfolgt und geschieht dies nicht, so hat das Gästehaus das Recht, die Zimmer anderweitig zu vermieten.

Eine Unter- oder Weitervermietung sowie ein Weiterverkauf oder eine Weitervermittlung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Gästehauses.

Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird/werden.

Optionsdaten sind für beide Parteien bindend.

Das Gästehaus Saxonia behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer anderweitig zu vergeben.

Der Gast hat die Einrichtung des Gästehauses sowie der Zimmer pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen und Beschädigung zu vermeiden. Falls sich Verschmutzungen oder Beschädigungen, die über das normal Maß der Inanspruchnahme hinausgehen, auch noch nach der Abreise des Gastes herausstellen, ist das Gästehaus berechtigt, dem Gast die Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder für Reinigung nachträglich in Rechnung zu stellen.

Es ist eine Anzahlung von 30 % innerhalb 2 Wochen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung ist fällig spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt. Für ganze Monate angemietete Zimmer sind im Voraus zu bezahlen. Werden in Anspruch genommene Leistungen vom Kunden nicht gezahlt, ist die Kreditkartenabbuchung auch nachträglich ohne Unterschrift des Kunden möglich; der Abschluss des Beherbergungsvertrages ist in diesem Fall zugleich die Einwilligung in die Kreditkartenabbuchung.

Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen Gästehausaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint ( § 552 BGB ). Die ersparten Aufwendungen des Gästehauses betragen bei Übernachtungen mit oder ohne Frühstück 20 %.

Der Besteller wird nur dann von seiner Zahlungsverpflichtung befreit wenn das Gästehaus die Stornierung in schriftlicher Form bestätigt.

Die Stornierungsbedingungen für Gästehauszimmer bis 50 Logisnächte sind: Stornierung bei 0 - 7 Tagen vor Anreise verfällt die gesamte Zahlung, 8 - 20 Tage verfällt 65 % der Zahlung , 21 - 30 Tage vorher verfällt 35 %, 31 - 40 Tage vorher 25 % über 40 Tage vorher volle Rückerstattung.

a) Das Gästehaus ist bemüht, Weckaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen. b) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Gästehaus übernimmt gegen Entgelt die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung derselben. c) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Gästehaus bewahrt die Sachen 6 Monate auf. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. d) Jedwede Haftung nach a) - c) ist ausgeschlossen.

Das Gästehaus haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gästehauses auftreten, wird sich das Gästehaus auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen.

Unabhängig von den §§ 701 ff BGB haftet das Gästehaus nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Im Fall höherer Gewalt ( Brand, Streik o.ä. ) oder sonstiger vom Gästehaus nicht zu vertretender Hintergründe, oder das Gästehaus beeinträchtigende Umstände ( z.B. Rufgefährdung), insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Gästehauses, behält sich das Gästehaus das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, z.B. auf Schadenersatz zusteht.

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15. 00 Uhr zur Verfügung. Nach ausdrücklicher Vereinbarung selbstverständlich auch früher. Sie müssen am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr geräumt sein. Sind die Zimmer vom Kunden nicht bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt so kann das Gästehaus für einen weitere Nutzung des Zimmers ( die durch nicht rechtzeitige Räumung des Zimmers entsteht ) bis 15.00 Uhr den halben Zimmerpreis verlangen, ab 15.00 Uhr den vollen Zimmerpreis. Sofern nicht eine spätere Ankunftszeit als 19.00 Uhr vereinbart wurde hat das Gästehaus das Recht, gebuchte Zimmer nach 19.00 Uhr anderweitig zu vergeben wenn der Kunde nicht vorher schriftlich mitteilte, dass er nach 19.00 Uhr anreist..


Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung sechs Monate, so behält sich das Gästehaus das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

Nicht kalendermäßige fällige Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Verzug tritt 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 5 % über dem Basissatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen, falls nicht das Gästehaus einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5 Euro geschuldet.

Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschließlich dieser Geschäftsbedingungen - unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzten, die den unwirksamen möglichst nahe kommen.

Stand: 10.03.2007

 

      
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