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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Unser Ziel ist es, unseren Gästen den Aufenthalt so
angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch,
dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir
erbringen, wofür wir einstehen und welche
Verbindlichkeiten Sie gegenüber uns haben.
Nur diese Geschäftsbedingungen sind
Vertragsbestandteil, etwaige Geschäftsbedingungen
des Kunden werden nicht anerkannt, sie gelten für
sämtliche Leistungen des Gästehauses. Hat ein
Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem
Gästehaus gegenüber mit dem Kunden als
Gesamtschuldner. Das Gästehaus kann vom Kunden und /
oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung bis
zu 100 % des Gesamtpreises verlangen. Wird verlangt,
dass die Vorauszahlung spätestens bis zu acht Wochen
vor Leistungserbringung erfolgt und geschieht dies
nicht, so hat das Gästehaus das Recht, die Zimmer
anderweitig zu vermieten.
Eine Unter- oder Weitervermietung sowie ein
Weiterverkauf oder eine Weitervermittlung bedarf der
schriftlichen Einwilligung des Gästehauses.
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer
bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus
Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt
wird/werden.
Optionsdaten sind für beide Parteien bindend.
Das Gästehaus Saxonia behält sich das Recht vor,
nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer
anderweitig zu vergeben.
Der Gast hat die Einrichtung des Gästehauses sowie
der Zimmer pfleglich zu behandeln und insbesondere
grobe Verschmutzungen und Beschädigung zu vermeiden.
Falls sich Verschmutzungen oder Beschädigungen, die
über das normal Maß der Inanspruchnahme hinausgehen,
auch noch nach der Abreise des Gastes herausstellen,
ist das Gästehaus berechtigt, dem Gast die
Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder für
Reinigung nachträglich in Rechnung zu stellen.
Es ist eine Anzahlung von 30 % innerhalb 2 Wochen
nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die
Restzahlung ist fällig spätestens 6 Wochen vor
Reiseantritt. Für ganze Monate angemietete Zimmer
sind im Voraus zu bezahlen. Werden in Anspruch
genommene Leistungen vom Kunden nicht gezahlt, ist
die Kreditkartenabbuchung auch nachträglich ohne
Unterschrift des Kunden möglich; der Abschluss des
Beherbergungsvertrages ist in diesem Fall zugleich
die Einwilligung in die Kreditkartenabbuchung.
Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen
Gästehausaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das
vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die
Buchung später vom Kunden storniert wird oder der
Kunde nicht erscheint ( § 552 BGB ). Die ersparten
Aufwendungen des Gästehauses betragen bei
Übernachtungen mit oder ohne Frühstück 20 %.
Der Besteller wird nur dann von seiner
Zahlungsverpflichtung befreit wenn das Gästehaus die
Stornierung in schriftlicher Form bestätigt.
Die Stornierungsbedingungen für Gästehauszimmer bis
50 Logisnächte sind: Stornierung bei 0 - 7 Tagen vor
Anreise verfällt die gesamte Zahlung, 8 - 20 Tage
verfällt 65 % der Zahlung , 21 - 30 Tage vorher
verfällt 35 %, 31 - 40 Tage vorher 25 % über 40 Tage
vorher volle Rückerstattung.
a) Das Gästehaus ist bemüht, Weckaufträge mit der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen.
b) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post-
und Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt
behandelt. Das Gästehaus übernimmt gegen Entgelt die
Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung derselben.
c) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf
Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt.
Das Gästehaus bewahrt die Sachen 6 Monate auf.
Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer
Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. d)
Jedwede Haftung nach a) - c) ist ausgeschlossen.
Das Gästehaus haftet für die Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder
Mängel an den Leistungen des Gästehauses auftreten,
wird sich das Gästehaus auf unverzügliche Rüge des
Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen.
Unabhängig von den §§ 701 ff BGB haftet das
Gästehaus nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
Im Fall höherer Gewalt ( Brand, Streik o.ä. ) oder
sonstiger vom Gästehaus nicht zu vertretender
Hintergründe, oder das Gästehaus beeinträchtigende
Umstände ( z.B. Rufgefährdung), insbesondere solche
außerhalb der Einflusssphäre des Gästehauses, behält
sich das Gästehaus das Recht vor, vom Vertrag
zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch,
z.B. auf Schadenersatz zusteht.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15. 00 Uhr zur
Verfügung. Nach ausdrücklicher Vereinbarung
selbstverständlich auch früher. Sie müssen am
Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr geräumt sein.
Sind die Zimmer vom Kunden nicht bis spätestens um
11.00 Uhr geräumt so kann das Gästehaus für einen
weitere Nutzung des Zimmers ( die durch nicht
rechtzeitige Räumung des Zimmers entsteht ) bis
15.00 Uhr den halben Zimmerpreis verlangen, ab 15.00
Uhr den vollen Zimmerpreis. Sofern nicht eine
spätere Ankunftszeit als 19.00 Uhr vereinbart wurde
hat das Gästehaus das Recht, gebuchte Zimmer nach
19.00 Uhr anderweitig zu vergeben wenn der Kunde
nicht vorher schriftlich mitteilte, dass er nach
19.00 Uhr anreist..
Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Leistungserbringung sechs
Monate, so behält sich das Gästehaus das Recht vor,
Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung
vorzunehmen.
Nicht kalendermäßige fällige Rechnungen sind binnen
10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Verzug tritt 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang
einer Rechnung oder einer gleichwertigen
Zahlungsaufforderung ein. Ab Verzugseintritt ist die
Rechnung mit 5 % über dem Basissatz der Europäischen
Zentralbank zu verzinsen, falls nicht das Gästehaus
einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren
Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach
Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5 Euro
geschuldet.
Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und
Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden
bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages -
einschließlich dieser Geschäftsbedingungen -
unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die
unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche
wirksamen ersetzten, die den unwirksamen möglichst
nahe kommen.
Stand: 10.03.2007
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